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Landes-Technologieförderung ? A ? HORIZON-Prämie

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Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen eine Förderung im Horizon-Europa-Programm beantragen wollen, können Sie für die Antragsphase, die Etablierung des Projektmanagements und des -controllings sowie für eine Analyse bei Ablehnung der Förderung unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Durchführung und Koordinierung der Beratungsleistungen müssen im Freistaat Sachsen erfolgen. Als Berater kommen private Anbieter, Kammern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen infrage. Sie müssen die Kompetenz des Dienstleisters auf dem Gebiet der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung nachweisen. Ihr Antrag muss nach Einschätzung des Dienstleisters das Potenzial besitzen, die für den betreffenden Aufruf geforderten Qualitätsschwellenwerte zu erreichen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.