Fördermelder

Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn die Lärmbelästigung durch Eisenbahnschienen des Bundes für Sie als Anwohnerin und Anwohner besonders hoch ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Maßnahmen zur Lärmsanierung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Erstempfänger der Förderung, also Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes. Erstattungsberechtigt sind außerdem Letztempfängerinnen und Letztempfänger, also Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt werden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Lärmsanierungsmaßnahme muss im Gesamtkonzept der Lärmsanierung enthalten sein. Die Abwägung zwischen aktiven und passiven Maßnahmen muss nach Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten erfolgen. Grundlage für die Berechnung des Beurteilungspegels ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Von der Förderung ausgeschlossen sind Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter, Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, Antragstellende, gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.