Fördermelder

Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER

Land

Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum, Gemeinden und Gemeindeverbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und öffentlichen Rechts, natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in der definierten Fördergebietskulisse durchführen. Grundlage einer Förderung von Vorhaben ist eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen lokalen Aktionsgruppe. Sie müssen die Sicherung der Gesamtfinanzierung nachweisen. Ihre vorhabenbezogenen Ausgaben müsssen ab dem 1.1.2023 entstanden sein. Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren (für Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre) einhalten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.