Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende
Land
Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Alphabetisierungskurse für Asylbewerbende, Geduldete und anerkannte Asylbewerbende anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zur engen Zielgruppe Ihrer Kurse gehören Ausländerinnen und Ausländer ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt sind, alle Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigten, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beziehungsweise entsprechender Fiktionsbescheinigung sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG beziehungsweise entsprechender Aufnahmeerklärung der Bundesrepublik Deutschland, die jeweils noch keine 2 Jahre ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben. Unter besonderen Voraussetzungen können auch Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis an den Alphabetisierungskursen teilnehmen, die seit mindestens 2 Jahren ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben (sogenannte erweiterte Zielgruppe). Inhalt Ihres Kurskonzepts muss die Vermittlung beziehungsweise Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenz sein. In Ihrem Konzept stellen Sie außerdem dar, in welcher Form und in welchem Umfang Lernstand und Leistungsstand ermittelt werden. An Ihrem Kurs müssen mindestens 5 Personen aus der engen Zielgruppe teilnehmen. Die Kursteilnehmenden haben bei den schriftsprachlichen Kompetenzen erhebliche Defizite. Ihre Kurse müssen einen Zeitrahmen von 100, 200 oder 300 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten umfassen. Bis zu 15 Prozent der Unterrichtseinheiten können Sie mit alternativen Lernmethoden (zum Beispiel im Online-Format) abhalten. Darüber hinaus können Sie eine Förderung für zusätzliche Projektleiterstunden beziehungsweise Unterrichtseinheiten für die Projektleitung sowie für sozialpädagogische Betreuung bekommen. Ihre im Rahmen der Kurse eingesetzten Lehrkräfte müssen fachlich qualifiziert sein. Die Feststellung des Leistungsstandes (Alpha-Level) beziehungsweise Lernfortschritts muss im Rahmen der regulären Unterrichtseinheiten erfolgen. Als Projektträger legen Sie Referenzen oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel vor. Personen aus sicheren Herkunftsländern nach § 29a AsylbLG und Anlage II zum Asylgesetz sind nicht teilnahmeberechtigt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.