Fördermelder

Künstler:innenförderung der Initiative Musik

Bund

Bundesweit · BundesweitFreie BerufeZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Solokünstlerin oder Solokünstler, Band oder Musikunternehmen Musikprojekte oder Tourneen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 30.000 EUR erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind: Musikerinnen und Musiker Interpretinnen und Interpreten Künstlerinnenensembles und Künstlerensembles Diese können allein oder zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht: Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag) Künstlerinnenmanagements und Künstlermanagements (Managementvertrag) Künstlerinnenagenturen und Künstleragenturen (Booking-/Agenturvertrag) Musikverlage (Verlagsvertrag) Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: Die Künstlerinnen und Künstler bzw. im Falle von Bands und Ensembles zumindest die Hälfte derer Mitglieder müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Das mitantragstellende Unternehmen muss einen nachweislich registrierten Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum haben. Als Unternehmen sollten Sie möglichst mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben; wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kaufmännisches handelt, sollten Sie amtlich registriert sein (Gewerbe-/ Handelsregisteranmeldung).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.