Fördermelder

Kreatives Europa ? Kultur (2021?2027)

Eu

Europäische Union · EUKultur Medien SportZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein Projekt im Bereich Kultur beziehungsweise Kreativwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt im Unterprogramm ?Kultur? sind Unternehmen beziehungsweise Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind. Die antragstellenden Organisationen (Koordinator und weitere Partner) müssen juristische Personen sein. Der Rechtsstatus des Antragstellers muss seit mindestens 2 Jahren ab Antragstellung bestehen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz sowie den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik offen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss einen europäischen Mehrwert besitzen. Kooperationsprojekte müssen mit mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern durchgeführt werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.