Fördermelder

Kongressfonds für nachhaltiges Tagen

Land

Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie die Durchführung von nachhaltigen Tagungen und Kongressen planen, die sich an ein Fachpublikum richten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften und selbstständig sowie freiberuflich Tätige mit Sitz, Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen die Veranstaltung ausschließlich für ein Fachpublikum durch. Das können Tagungen, Kongresse, Seminare und Fortbildungen sein. Dazu gehören auch Weiterbildungen im Rahmen eines Ehrenamtes. Sie müssen die Rolle als Veranstalter übernehmen, das finanzielle und unternehmerische Risiko tragen, die wirtschaftliche, organisatorische und haftungsrechtliche Verantwortung übernehmen und die Veranstaltung auf eigene Rechnung durchführen. Ihre Veranstaltung könnte ohne die beantragte Zuwendung nicht oder nur mit erheblichem Zeitaufwand ökologisch und nachhaltig wirtschaftlich durchgeführt werden. Sie erhalten die Basisförderung, wenn die Veranstaltung in einer kostenpflichtigen Veranstaltungsräumlichkeit in Berlin stattfindet, mindestens 50 Präsenz-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer zählt, mindestens 1 Tag mit mindestens 4 Zeitstunden pro Tag dauert. Sie bekommen die ergänzende Förderung, wenn Sie die Veranstaltung zusätzlich hybrid durchführen, dezentral tagen. Dabei muss die Veranstaltung an mehreren kostenpflichtig gebuchten Orten im Land Berlin gleichzeitig stattfinden und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mithilfe von Online-Plattformen miteinander verbunden sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.