Fördermelder

Kompetenz durch Weiterbildung KdW

Land

Saarland · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) mit einer Betriebsstätte im Saarland Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Ihre schriftlich benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bei qualifizierten, externen Weiterbildungsträgerinnen und Weiterbildungsträgern absolvieren. Die Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen müssen allen Interessenten offenstehen. Die darin vermittelten Schulungsinhalte sind im Rahmen der Tätigkeit der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen anwendbar und tragen zur Vertiefung beziehungsweise zur Erweiterung der bisherigen Kenntnisse bei. Nicht gefördert werden unter anderem Produktionsschulungen im Unternehmen, Seminare, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben durchgeführt werden, die mehr als 120 Stunden umfassen und über die Bundesagenter für Arbeit ( BA ) gefördert werden können oder deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren und Dienstleistungen gerichtet ist, sowie Fachtagungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.