Fördermelder

Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung

Worum es geht

Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und Finanzierungsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung als Kombination von Bürgschaft und Beteiligung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz in Hessen haben oder in Hessen investieren. Sie müssen einen aussagekräftigen Geschäftsplan vorlegen und mindestens 2 Jahresabschlüsse vorweisen können. Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite und Umschuldungskredite.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.