Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in die Energieeffizienz Ihres Betriebsgebäudes und Ihrer Gebäudetechnik investieren und für dieses Vorhaben einen Zuschuss oder ein Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude ( BEG ) oder dem Bundesprogramm ?Klimafreundlicher Neubau (KFN)? beantragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Ergänzung oder Aufstockung ein Darlehen bekommen. Als kleines oder mittleres Unternehmen können Sie zusätzlich von der Klimaprämie profitieren.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe, größere mittelständische Unternehmen (GU), die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden, mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie handeln in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit. Sie setzen die Investitionen in Baden-Württemberg um. Ihr Vorhaben wird gleichzeitig in der Kredit- oder Zuschussvariante eines der folgenden Programme gefördert: Bundesförderung für effiziente Gebäude ? Nichtwohngebäude ( BEG -NWG), Bundesförderung für effiziente Gebäude ? Einzelmaßnahmen ( BEG -EM-NWG) oder Klimafreundlicher Neubau (KFN) ? Nichtwohngebäude. Wenn Sie als natürliche Person in den Programmvarianten ?KDM junge KMU ? und ?KDM etablierte KMU ? einen Antrag auf Förderung stellen, müssen Sie fachlich und kaufmännisch qualifiziert für die unternehmerische Tätigkeit sein, einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und auch aktiv in der Unternehmensführung tätig sein, erworbene Immobilien oder Mobilien im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder aus selbstständiger Tätigkeit vermieten oder verpachten. In der Variante ?KDM Flex? sind auch natürliche Personen antragsberechtigt, die die Einnahmen aus der Vermietung der geförderten Immobilie als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern. Ihr Vorhaben erfüllt die technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Bundesförderung. Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in Wohngebäuden genutzt wird, Finanzierung von Betriebsmitteln und Warenlager, Leasing oder Mietkauf, Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben, Sanierungsfälle, stille Beteiligungen, Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.