Fördermelder

KLIMOPASS

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune oder kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) Maßnahmen zum Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Modul: Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände, Regionalverbände, Stadt- und Landkreise, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände in Baden-Württemberg, kommunale Unternehmen oder sonstige Einrichtungen in Baden-Württemberg, die vollständig in kommunaler Trägerschaft stehen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Baden-Württemberg, gemeinnützige Körperschaften (zum Beispiel Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH ) und Körperschaften des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kammern oder Regionalverbände), kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei investiven Fördermaßnahmen liegt Ihr Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich Hitze. Als Kommune müssen Sie dem Klimaschutzpakt des Landes und der Kommunalen Spitzenverbände beitreten ? mit Ausnahme von Fördermodul A. Sie haben mit der Maßnahme bis zum Vorliegen des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen. Sie planen, mit Ihrem Vorhaben innerhalb der nächsten 12 Monate zu beginnen. Für die einzelnen Module gelten darüber hinaus besondere Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.