Fördermelder

Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie)

Land

Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich als heterosexuelles Paar Ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie haben Ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern. Sie erfüllen die sonstigen Voraussetzungen nach § 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Sie lassen sich in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) behandeln. Sie führen eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Nicht verheiratete Männer müssen die Vaterschaft an dem durch die reproduktionsmedizinische Maßnahme gezeugten Kind anerkennen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.