Junge Innovatoren ? Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie forschungsbasierte Ausgründungsvorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, Akademien und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die zur Innovationsallianz Baden-Württemberg, zur Fraunhofer-Gesellschaft, zur Helmholtz-Gemeinschaft, zur Leibniz-Gemeinschaft oder zur Max-Planck-Gesellschaft gehören und deren Sitz in Baden-Württemberg ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Eine eigenständige Unternehmensgründung darf noch nicht erfolgt sein. Pro Gründungsvorhaben können maximal 3 Existenzgründerinnen oder -gründer gefördert werden. Ein dreiköpfiges Gründerteam kann mindestens aus 2 Gründerinnen und Gründern mit Hochschulabschluss und höchstens einer qualifizierten kaufmännischen oder technischen Mitarbeiterin und einem qualifizierten kaufmännischen oder technischen Mitarbeiter mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung bestehen. Bei Gründungsteams ist darzulegen, wie die Aufteilung der Arbeiten im Gründungsprojekt erfolgen wird. Produkt, Verfahren oder Dienstleistung der zu fördernden Existenzgründerinnen oder Existenzgründer beruhen auf ihrer eigenen Erfindung, auf einer von ihnen entwickelten Software oder auf ihrem technologischen Know-how oder bauen darauf auf. Die Tätigkeit von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie oder der Hochschulabschluss von Absolventinnen und Absolventen liegt zum Stichtag der Ausschreibung nicht länger als 60 Monate zurück. Falls die Existenzgründerinnen und Existenzgründer eine vorgelagerte Bundesförderung (zum Beispiel EXIST -Förderung) bekommen haben, darf diese nicht länger als 24 Monate zurückliegen. Existenzgründerinnen und Exisztenzgründer weisen ihre persönliche Qualifikation in Bezug auf den Inhalt des geplanten Projekts sowie ein Beratungsgespräch bei einem Transfer-/Gründungszentrum nach und legen die Stellungnahme der Mentorin oder des Mentors zum Gründungskonzept vor. Die Coaching-Planung wird mit der jeweiligen Gründer-/Transfereinrichtung (Gründungszentrum) und der Mentorin oder dem Mentor erarbeitet. Nicht gefördert werden Einzel- oder Teambewerbungen von Personen ohne Hochschulabschluss, bereits im Vorfeld der Förderung erfolgte Unternehmensgründungen, die Weiterführung eines Studiums oder gleichzeitige Arbeiten an einer akademischen Abschlussarbeit, Dissertation oder Habilitation.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.