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Jugendwerkstätten

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Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Niedersachsen eine Jugendwerkstätte betreiben und damit junge Menschen in ihrer Vorbereitung auf eine Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihres Projekts sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben und ohne Beschäftigung sind, in Einzelfällen auch schulpflichtige Schülerinnen und Schüler. Ihre Betriebsstätte muss, der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sowie der Ort der Durchführung Ihres Projekts sollen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) liegen, für das Sie die Förderung beantragen. Sie und gegebenenfalls Ihre Kooperationspartner müssen fachlich und administrativ zur Durchführung des Projekts geeignet sein und Erfahrung in der Durchführung von Angeboten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit haben. Sie müssen in der Jugendwerkstatt mindestens 16 Plätze für Teilnehmende vorhalten, der Anteil schulpflichtiger Teilnehmender darf nicht mehr als 6 betragen. In geförderten Projekten muss mindestens eine fest angestellte sozialpädagogische Fachkraft (staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder anerkannter Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder eine Person mit vergleichbarem akademischem Abschluss) in Vollzeit beschäftigt sein. Die Vollzeitstelle kann durch mehrere Fachkräfte besetzt sein. Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt haben. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.