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Bayern · LandesförderungArbeitZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Fachkräfte beschäftigen, die Menschen mit Asylhintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund bei der Integration in Arbeit unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger, die entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung über einen längeren Zeitraum durchgeführt haben (beispielsweise Kommunen). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zur Zielgruppe gehören über 25-jährige Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Beschäftigungsduldung sowie bei Bedarf Personen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen, die einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen, mit jeweils ausreichenden beschäftigungsrelevanten Sprachkenntnissen. Sie setzen Fachkräfte ein, die über die notwendigen fachlichen Qualifikationen verfügen. Sie leisten einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei der Antragstellung müssen Sie eine aktuelle arbeitsmarkpolitische Stellungnahme der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit vorlegen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.