ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Haus besitzen und es so herrichten, dass Flüchtlinge und Asylsuchende darin untergebracht werden können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen und einen Tilgungszuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen, Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden hergerichtet werden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die höchstzulässigen Mieten und die Belegungs- und Mietbindung von 10 Jahren einhalten, eine Stellungnahme der zuständigen Gemeinde vorlegen, dass Ihr Bauvorhaben hinsichtlich des örtlichen Bedarfs, der Lage und der Art für eine Förderung infrage kommt. Mit der Maßnahme dürfen Sie vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist auf Antrag jedoch möglich.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.