Investive Förderung von Familieneinrichtungen
Land
Thüringen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie bauliche oder ausstattende Maßnahmen für Familieneinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige und kommunale Träger. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Neu- und Erweiterungsbauten barrierefrei gestalten. Die Einrichtung muss normalerweise Ihr Eigentum sein oder Sie sind erbbauberechtigt. Sie müssen die jeweiligen fachlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen für Planung, Bau, Ausstattung und Betrieb beachten. Der kommunale Träger muss an der Förderung beteiligt sein. Nicht gefördert werden Vorhaben privater gewerblicher Träger, Vorhaben der Bauunterhaltung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.