Investive Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen für Ihr Vorhaben Eigenmittel in Höhe von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen. Bitte beachten Sie folgende Bindungsfristen: bei Bauinvestitionen grundsätzlich 25 Jahre, bei kleineren Maßnahmen mindestens 10 Jahre, bei Ausstattungsinvestitionen grundsätzlich 5 Jahre.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.