Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)
Land
Thüringen · LandesförderungHandelZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen planen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Absatzmöglichkeiten in der Landwirtschaft zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Erzeugerzusammenschlüsse in Form von anerkannten Erzeugerorganisationen sowie Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung dieser Erzeugnisse bezieht, sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Kooperationen einschließlich operationeller Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft ?Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit? (EIP). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Erzeugerzusammenschlüsse müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU erfüllen. Bei Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse muss es sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU oder mittelgroße Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten oder einen Jahresumsatz von maximal EUR 200 Millionen handeln. Sie müssen ein Investitionskonzept vorlegen. Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen. Als Erzeugerzusammenschluss müssen Sie mindestens über eine Dauer von 5 Jahren nach Marktstrukturrecht anerkannt sein beziehungsweise den Erzeugerzusammenschluss für Qualitätsprodukte aufrechterhalten. Im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gilt: Sie erhalten als Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung nur dann einen Zuschuss, wenn Sie mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die Sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten. Im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse müssen Sie die Einführung oder Beibehaltung der Regeln für die Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Erzeugnisse in Ihrem gesamten Unternehmen oder in kompletten Produktionsstrecken nachweisen. Sie müssen Ihr Vorhaben grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren durchführen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten nach den Leitlinien der EU , Zuwendungsempfänger, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben sowie Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.