Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)
Land
Bayern · LandesförderungProduzierendes GewerbeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen in innovative Produktionsanlagen investieren, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe oder biogene Rest- und Abfallstoffe verarbeiten und einen hohen Klimaschutzeffekt haben , können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Produktionsanlage in Bayern errichten. Die in Ihrer Anlage eingesetzten organischen Ausgangsstoffe müssen nachwachsende Rohstoffe oder überwiegend biogene Rest- und Abfallstoffe sein (mindestens 51 Prozent; diese Schwelle entfällt bei kunststoffhaltigen Abfällen bei Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffabfällen); aus technischer Sicht erforderliche Hilfsstoffe nicht biogenen Ursprungs sind aber zulässig. Es muss sich um eine Scale-up-Anlage handeln, die bereits im größeren Maßstab erprobt ist (ab Technologie-Reifegrad TRL 8) und über den bestehenden Stand der Technik hinausgeht. Der Betrieb der geförderten innovativen Technologie muss gegenüber dem Betrieb konventioneller Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen darstellen. Ihre Anlage ermöglicht mindestens eine 40-prozentige Einsparung von Treibhausgasen im Vergleich zu konventionellen Anlagen für die gleichen Endprodukte oder Ersatzprodukte mit dem gleichen Verwendungszweck und einer vergleichbaren Lebensdauer. Der positive Klimaschutzeffekt ist unter Berücksichtigung der Rohstoffe/Vorprodukte (inklusive deren Herstellung und Transport) zum Beispiel durch eine Treibhausgas-Zertifizierung nachzuweisen. Sie müssen die Nachhaltigkeit der Rohstoffe während der gesamten Nutzungsdauer Ihrer Anlage durch eine geeignete Zertifizierung nachweisen, ausgenommen sind Reststoffe und Abfallprodukte. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Ersatzbeschaffungen, Erwerb von Grundstücken, Fahrzeuge und Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.