Fördermelder

Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm ?Stadt und Land?

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungSmart Cities RegionenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Gemeinde ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Investition muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant sein. Sie müssen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten. Ihr Vorhaben muss eine eigene Verkehrsbedeutung besonders für Berufs- oder Alltagsverkehre haben und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales vom Kfz auf das Fahrrad aufweisen. Sie müssen die Investition im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts oder Radnetzes planen und umsetzen und die Investition darf nicht ausschließlich touristischen Verkehren dienen. Sie müssen sicherstellen, dass die Infrastruktur dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig ? einschließlich Winterdienst ? durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden kann und barrierefrei gestaltet ist. Nicht gefördert werden Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen, Verwaltungskosten, Radschnellwege im Sinne der Verwaltungsvereinbarung zum Bau von Radschnellwegen in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.