Fördermelder

Invest BW ? Innovation III

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein Forschungs- und Innovationsvorhaben zur Erschließung neuer Marktfelder in den Zukunftstechnologien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, wenn sie ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, sowie bei Verbundvorhaben außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: In einem Verbundvorhaben müssen mehrere Unternehmen beziehungsweise Unternehmen und Forschungseinrichtungen eng zusammenarbeiten, mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren und anteilig innovative Leistungen erbringen, die beteiligten Unternehmen die Ergebnisse gemeinsam verwerten. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Sie führen das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen und überwiegend in Baden-Württemberg durch. Ihre Bonität ist ausreichend, um das Projekt durchzuführen. Sie verfügen über ausreichend entsprechend qualifiziertes Personal, das notwendige spezifische Fachwissen beziehungsweis das technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens. Ihr Vorhaben muss die vorgegebenen Förderprioritäten beziehungsweise -kriterien erfüllen, bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein. Sie bekommen keine Förderung, wenn Sie bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW erhalten haben, ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung in Schwierigkeiten im Sinne der EU sind, ein Unternehmen sind, an dem juristische Personen des öffentlichen Rechts zu 25 Prozent oder mehr beteiligt sind, sowie ein Vorhaben planen, das ganz oder teilweise im Auftrag von Dritten durchgeführt wird.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.