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Internationale Zusammenarbeit

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Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte planen, mit denen die internationale Zusammenarbeit und der Europagedanke gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt für Projekte der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und für Projekte zur Verbreitung des Europagedankens sind eingetragene Vereine und Verbände, anerkannte freie Träger, sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen, Gemeinden und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH) Krankenhäuser sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und deren gemeinnützige Einrichtungen. Antragsberechtigt für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Antragsberechtigt für Projekte der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit sind die Europe Direct Informationszentren mit Sitz im Freistaat Sachsen. Ihr Projekt der grenzübergreifenden Zusammenarbeit muss auf dem sächsischen, tschechischen oder polnischen Gebiet der Euroregionen stattfinden. Ihr Projekt der interregionalen Zusammenarbeit muss im Freistaat Sachsen oder in den in der Richtlinie genannten Staaten und Regionen stattfinden. Dazu zählen vor allem die Slowakei sowie die Regionen Bretagne (Frankreich), Alberta (Kanada), Québec (Kanada), Hubei (China), Ober- und Niederösterreich, St. Petersburg (Russland), Baschkortostan (Russland), Tatarstan (Russland), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) und Lazio (Italien). Ihr Projekt zur Verbreitung des Europagedankens muss im Freistaat Sachsen oder in Brüssel, Straßburg oder Berlin stattfinden. Einen angemessenen Teil der Projekte müssen Sie im Rahmen der jährlich im Mai stattfindenden Europawoche durchführen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen und mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln bestreiten. Als gemeinnützige Antragstellerin oder gemeinnütziger Antragsteller müssen Sie mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln bestreiten. Um als bi- oder trinationales Projekt in der Zukunftsregion gefördert zu werden, müssen Ihre förderfähigen Ausgaben EUR 10.000 übersteigen. Keine Förderung erhalten Sie für ein Projekt, das einen vorrangig kommerziellen Charakter hat oder parteipolitisch orientiert ist.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.