Fördermelder

Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT)

Land

Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung und in die Nutzbarmachung von Brachflächen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben anerkannte regionale Aktionsgruppen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, bei Maßnahmen der ?Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes? Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen, eigenständige Kleinstunternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Unternehmen, Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apothekern. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Vorhaben müssen in ländlich geprägten Orten umgesetzt werden. Dazu gehören Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. In einigen Bereichen werden ländlich geprägte Ortsteile in den Oberzentren Erfurt, Jena und Gera von der Förderung ausgenommen. Je nach Bereich müssen Sie für eine Förderung weitere Voraussetzungen erfüllen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.