Integrationsprojekte für Menschen mit Migrationshintergrund
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Landesintegrationskonzepts planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Träger der Wohlfahrtsverbände, Migrantenselbstorganisationen, sonstige ehrenamtlich Tätige im Integrationsbereich, Kommunen sowie sonstige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind zur Durchführung der Maßnahmen aufgrund der Aufgabenstellung und Ihrer Vorerfahrungen geeignet. Vorrangig gefördert werden Kooperationsprojekte, bei denen verschiedene Träger gemeinsam ein Projekt entwickeln und bei denen vor allem auch Geflüchtete in die Arbeit beziehungsweise Umsetzung der Maßnahme einbezogen werden. Zielgruppe der Projekte sind Zugewanderte und Einheimische. Bei Kleinstprojekten vor Ort darf das Kostenvolumen EUR 500,00 nicht übersteigen. Sie erhalten die Förderung nachrangig gegenüber den Fördermitteln der fachlich zuständigen Ressorts/Abteilungen des jeweils zuständigen Ministeriums. Sie legen bereits bei Antragstellung dar, weshalb Sie keine Förderung aus dem Fachbereich bekommen. Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicher.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.