Fördermelder

Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Land

Hessen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, zum Beispiel im Bereich Spracherwerb, umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und freigemeinnützige Träger. Im Fall von Sprachfördermaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die keinen Anspruch auf Förderung nach der Integrationskursverordnung haben, sind auch private Träger antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: In den Sprachkursen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die keinen Anspruch auf Förderung nach der Integrationskursverordnung haben, sollen neben der Sprachvermittlung auch Sachverhalte des alltäglichen Lebens, der Familie und Erziehung, des Wohnumfeldes, des Gesundheits- und Bildungssystems und des Arbeitsmarktes passend für die jeweilige Zielgruppe vermittelt werden. Wenn Sie Sprachkurse zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung und des Hauptschulabschlusses durchführen, müssen Sie die Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beachten. Innovative Integrationsmaßnahmen sollen sozialräumliche Problematiken einbeziehen und vor allem folgende Ansätze einschließen: Vernetzung und Dialogbereitschaft verbessern, Schaffung von Transparenz und Offenheit, Erreichung von besonderen Zielgruppen, Mobilisierung und Unterstützung von Selbsthilfe, Kompetenzerweiterung, Stärkung der Lebensqualität und Abbau von Isolation, Gewinnung und Motivierung von Ehrenamtlichen. Sie müssen Konzeption, Durchführung, Zielgruppe und Ziel Ihrer Maßnahme beschreiben und den Bedarf für die zu fördernde Maßnahme im Hinblick auf schon bestehende Angebote ausreichend begründen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihrer Maßnahme nachweisen und einen Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vorlegen. Sprachfördermaßnahmen sollen durch haupt- und nebenamtliche sowie ehrenamtliche Lehrkräfte durchgeführt werden, die fachliche Kenntnisse für ihre Tätigkeit besitzen und eine Qualifikation im Bereich Sprachförderung nachweisen. Die Teilnehmendenzahl pro Sprachkurs soll normalerweise 10 bis maximal 25 Personen betragen. Die Teilnehmenden müssen regelmäßig an dem Kurs teilnehmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.