Fördermelder

Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Weiterbildung

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) anerkannte Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie angehörende Einrichtungen, andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß WBG sowie sonstige Träger, die Sprachkurse für Erwachsene anbieten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre angebotenen Sprachkurse müssen sich an Erwachsene mit Migrationshintergrund richten, die keinen Zugang zum Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ( BAMF ) haben und die ihre Deutschkenntnisse verbessern oder erwerben möchten. Die Kurse stehen allen Teilnehmenden mit Migrationshintergrund offen, unabhängig vom Herkunftsland oder ihrer Bleibeperspektive. Sie können die Landessprachkurse als Präsenzunterricht, Online-Unterricht, Hybrid-Unterricht oder in einer Form des Blended Learning durchführen. Die inhaltliche Ausrichtung Ihrer angebotenen Sprachkurse orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache (GER) und führt bis zum Level C1. Sie sollen die Landessprachkurse während der Unterrichts- und Öffnungszeiten einer Kindertagesstätte oder einer Grundschule durchführen. Sie bekommen keine Förderung für individuelle kursbegleitende Kinderbetreuung für reinen Online-Unterricht oder Hybridunterricht. Der Zeitumfang der sozialpädagogischen Begleitung ist normalerweise auf maximal 70 Prozent des Umfangs des dazugehörenden Sprachkurses begrenzt. Sie stellen sicher, dass fachlich qualifiziertes Personal die Deutschkurse durchführt. Der Umfang des Unterrichts muss zwischen 100 und 600 Stunden betragen. Die Teilnehmendenzahl beträgt mindestens 8 und höchstens 15 Personen. Ausnahmeregelungen sind je nach Kurs möglich. Sie bieten jeden Landessprachkurs mit mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche an. An den Kursen können auch Personen mit einer Teilnahmeberechtigung an Integrationskursen des Bundes teilnehmen. Diese dürfen jedoch nicht mehr als 50 Prozent aller Teilnehmenden stellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.