Fördermelder

Innovative Unternehmensgründungen (InnoStartBonus)

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich am Anfang einer innovativen Existenzgründung befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen. Wenn Sie im Team eine Existenz gründen, können maximal 2 Antragstellerinnen und Antragsteller je Vorhaben gefördert werden. Sie werden nicht gefördert, wenn Sie zu einem Gründerteam aus dem Umfeld von Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen gehören, dessen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben betragen, Sie Empfängerin oder Empfänger von Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung für Arbeitslose in Form des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Voraussetzung für eine Förderung ist Ihr Ideenpapier auf Basis eines Onlinefragebogens, in dem Sie die innovative Geschäftsidee und das zu seiner Umsetzung geplante Vorgehen beschreiben. Sie dürfen bei Bewilligung der Förderung noch nicht gegründet haben. Davon ausgenommen ist die Gründung aus einem Nebenerwerb in den Haupterwerb. Das Unternehmen, das Sie gründen, muss seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.