Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Entwickeln Sie gemeinsam mit anderen Partnern innovative Geschäftsmodelle oder Pionierlösungen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt Ihr Projekt im 7. Call des IGP--Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen mit einem Zuschuss von bis zu 600.000 EUR .
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Sie führen das Projekt zwingend in einer Kooperation von mindestens 2 anspruchsberechtigten Unternehmen durch . Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), ein gemeinnütziges KMU , ein Angehöriger der Freien Berufe, handwerklich oder anderweitig selbstständig tätig oder eine Neugründung . Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland . Wenn Sie eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sind: Sie nehmen ausschließlich als Kooperationspartner an dem Vorhaben teil. Sie übernehmen höchstens 50 % der Arbeitsleistung (in Personenmonaten) und höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben . Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Ihren Projektpartnern ab . Der Partner mit dem geringsten Anteil im Projekt erbringt mindestens 20 % der Arbeitsleistung in Personenmonaten . Ihre Problemlösung ist neuartig ( z. B. ein bislang nicht existierendes Servicekonzept oder Geschäftsmodell) und hat auch im internationalen Vergleich einen deutlichen Neuigkeitswert . Sie können das Projekt ohne die Förderung gar nicht, nur mit erheblicher Zeitverzögerung oder in bedeutend geringerem Umfang realisieren . Sie können den nötigen Eigenanteil aufbringen und verfügen über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie ein geordnetes Rechnungswesen . Ausschlussgründe: Projekte, die lediglich routinemäßige Anpassungsarbeiten an bestehenden Konzepten beinhalten . Projekte, die der Abarbeitung eines Auftrags für Dritte dienen . Projekte, die bereits durch andere öffentliche Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union unterstützt werden (Doppelförderung) . Projekte, mit denen Sie bereits vor dem bestätigten Eingang des Vollantrags begonnen haben . Sie haben in den 12 Monaten vor dem Ende der Frist zum Eingang des Teilnahmeantrags bereits eine Bewilligung für ein anderes IGP--Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen -Projekt erhalten . Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet . Sie sind einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer unzulässigen Beihilfe nicht nachgekommen . Sie gehören zu einem Sektor oder erfüllen Voraussetzungen, die nach Artikel 1 Absatz 1 der geltenden EU -De-minimis-Verordnung von Förderungen ausgeschlossen sind (etwa in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder der Fischerei) .
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.