Fördermelder

Innovationskredit 2023

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen, Gründerin oder Gründer innovative Vorhaben zum Beispiel im Bereich Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 7,5 Millionen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler, kleine oder mittlere Unternehmen ( KMU gemäß EU -Kriterien) und auch mittelständische Unternehmen, sogenannte Small MidCaps, mit weniger als 500 Mitarbeitenden mit Sitz beziehungsweise Niederlassung in Hessen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für Ihre Antragstellung müssen Sie mindestens 1 der 12 definierten Innovationskriterien erfüllen. Dazu zählen hohe Forschungs- und Entwicklungsausgaben, schnelles Wachstum, Auszeichnung mit Innovationspreisen oder Patentanmeldungen. Ihr Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Außerdem soll es einen positiven Effekt auf das Land Hessen haben. Beachten Sie bitte, dass Vorhaben außerhalb Hessen nur gefördert werden, wenn Sie sie in einem EU -Mitgliedsland umsetzen und die Vorhaben zu langfristiger Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und dauerhaftem Erhalt der hessischen Arbeitsplätze beitragen. Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards sowie die Nachhaltigkeitsrichtlinie der Landesbank-Hessen-Thüringen erfüllen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben. Sie erhalten keine Förderung für Umschuldungen, Prolongationen, Vorfinanzierungen und Nach- beziehungsweise Anschlussfinanzierungen. Unternehmen in Schwierigkeiten, börsennotierte Unternehmen und bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.