Fördermelder

Innovationsförderung im Verbraucherschutz

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Bundesweit · BundesweitKultur KreativwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie zum Thema Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Organisationen). Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität für Ihr Vorhaben. Sie halten die Empfehlungen des ?Leitfadens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis? ein und veröffentlichen Ihre Ergebnisse per Open Access. Sie führen Ihr Projekt überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland durch. Es muss eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bestehen. Ihre Ergebnisse müssen in der Bundesrepublik Deutschland verwertbar sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die der routinemäßigen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Leistungen, der laufenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer Informationen oder der Marktforschung dienen sowie Vorhaben zu Themengebieten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in den Bereichen Ernährung und Lebensmittel.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.