Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Land
Bremen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie für Ihr Unternehmen Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Gefördert werden können Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie. Von der Förderung ausgeschlossen sind FuE -Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder die bereits anderweitig bezuschusst werden, Projekte, die im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen durchgeführt werden, Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.