Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Land
Niedersachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Forschungsinfrastrukturen ausbauen oder erweitern wollen oder ein Forschungs- oder Transfervorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung und staatliche anerkannte Hochschulen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG), Universitäten und gleichgestellte Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach dem NHG sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Im Fall von Innovationen für Klimaschutz in Mooren sind außerdem Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts und Vereine antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen. Thematisch muss Ihr Vorhaben mindestens einem der Spezialisierungsfelder der ?Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)? für Niedersachsen zugeordnet sein. Sie müssen eine Strukturfondsbeauftragte oder einen Strukturbeauftragen bestellen, die oder der Sie berät, die Antragstellung in Ihrer Einrichtung koordiniert und als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die Bewilligungsstelle und das Fachressort zur Verfügung steht. Bei Kooperationsprojekten müssen Sie die vertraglichen Beziehungen und die Zusammenarbeit der Projektpartnerinnen und -partner im Rahmen eines Kooperationsvertrags regeln. Im Fall von Verbundprojekten haben Sie als antragstellende Partnerin oder antragstellender Partner die Federführung, Unteraufträge an Verbundpartnerinnen oder -partner sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss sichergestellt sein. Bei Antragstellung müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.