InnoImpact ? Zuschüsse für innovative Startups im Bereich Social Entrepreneurship
Land
Hamburg · LandesförderungExistenzgruendung FestigungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie im Bereich Social Entrepreneurship eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 2 Jahre alt ist, maximal 10 Mitarbeitende hat und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2.000.000 EUR und die laut Handelsregistereintrag weniger als 2 Jahre bestehen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der geplante beziehungsweise bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg, natürliche Personen haben ihren Hauptwohnsitz in Hamburg. Die wesentlichen Unternehmensaktivitäten (zum Beispiel Büro) finden in Hamburg statt. Das Vorhaben fokussiert sich auf die Lösung eines gesellschaftlichen Problems durch eine soziale oder ökologische Innovation und leistet dabei einen klaren Beitrag zu den UN -Nachhaltigkeitszielen. Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung. Der gesellschaftliche Zweck des Vorhabens steht klar vor der Gewinnmaximierung. Die Gemeinwohlorientierung ist langfristig im Geschäftsmodell verankert. Es bestehen realistische Erfolgsaussichten durch Marktpotenzial und ein zumindest teilweise umsatzgestütztes Finanzierungsmodell (weitere Finanzierungsoptionen sind auch möglich). Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.