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InnoFinTech ? Zuschüsse für innovative Hamburger FinTech-Startups

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Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 3 Jahre alt ist, und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, und Ihr Startup weniger als 50 Mitarbeitende hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die laut Handelsregistereintrag weniger als 3 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeitende (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10.000.000 EUR aufweisen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der geplante oder bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg und die wesentlichen Unternehmensaktivitäten finden in Hamburg statt (auch Ansiedlungen und Tochtergesellschaften sind möglich). Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung. Das Vorhaben weist mindestens einen mittleren Innovationsgrad gegenüber dem Marktstandard auf, basierend auf neuartigen Geschäftsmodellen oder dem Einsatz neuer Technologien. Es bestehen gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten sowie ein klares Verständnis für den Zielmarkt Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.