Infrastrukturfinanzierung
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Rheinland-Pfalz · LandesförderungInfrastrukturDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in die kommunale und soziale Infrastruktur in Rheinland-Pfalz investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Einrichtungen des öffentlichen Sektors und privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Dies sind: Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Zweckverbände, Verbände aus einem oder mehreren dieser Körperschaften beziehungsweise Anstalten des öffentlichen Rechts, Unternehmen in privater Rechtsform bei einer überwiegend unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung mindestens einer Gebietskörperschaft, Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zum Erreichen folgender Finanzierungsziele beitragen: Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Konvergenz in der erweiterten Union, Umweltschutz und nachhaltige Kommunalentwicklung, Förderung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung, Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge, Ausbau transeuropäischer Netze. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.