Fördermelder

Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen (FRL IndiFö)

Land

Sachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Schülerinnen und Schüler individuell fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie schließen mit der Schule und der Person, die die Maßnahme durchführt, eine Kooperationsvereinbarung. Wenn Sie eine Praxisberaterin oder einen Praxisberater einsetzen, gilt: Sie müssen die Tätigkeit der Praxisberaterin oder des Praxisberaters in den Ferien sicherstellen. Die Praxisberaterin oder der Praxisberater muss eine Ausbildung nachweisen, die für die Tätigkeit qualifiziert. Die Person muss das Zertifikat ?Profil AC Sachsen? vorlegen, wenn sie die Potenzialanalyse durchführt. Wenn Sie Maßnahmen zur Potenzialanalyse und die Werkstatttage durchführen, gilt: Ihr Personal muss das Zertifikat ?Profil AC Sachsen? vorlegen, wenn es die Potenzialanalyse durchführt. Sie begrenzen die Anzahl der Teilnehmenden auf 15 Personen. Sie weisen die durchgängige Teilnahme der Schülerinnen und Schüler durch eine Liste während der Potenzialanalyse und der Werkstatttage nach. Ihr Personal führt am Ende der Maßnahme ein Auswertungsgespräch durch. Die Schülerin und der Schüler erhalten ein Teilnahmezertifikat.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.