Fördermelder

Ideenwettbewerb ?Neue Produkte für die Bioökonomie? im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie zu biobasierten Produkten forschen oder diese auf den Markt bringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind in der Sondierungsphase Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Dazu zählen Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler sowie forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Einrichtung in Deutschland haben. Den Forschungseinrichtungen, die vom Bund und/oder den Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. In der Machbarkeitsphase sind zusätzlich auch noch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union antragsberechtigt, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Die Förderung in der Machbarkeitsphase richtet sich vorzugsweise an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Bedingungen der KMU -Definition der EU erfüllen. In der Sondierungsphase müssen Sie Ihre Produktidee durch Analyse der Kundenbedürfnisse sowie der Markt- und Konkurrenzsituation deutlich darstellen. Sie müssen die Schutzrechtssituation analysieren und eine eigene Strategie für das Schutzrecht entwickeln. Bereits während der Sondierungsphase sollten Sie eine geeignete Wirtschaftsexpertin oder einen geeigneten Wirtschaftsexperten hinzuziehen und in Ihr Projekt mit einbinden. In der Machbarkeitsphase müssen Sie eine solche Person mit Markterfahrung auf dem entsprechenden Gebiet einbeziehen und aktiv an Ihrer Arbeitsplanung und Projektsteuerung beteiligen. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Projekt auch ganz oder teilweise aus dem EU -Forschungsrahmenprogramm gefördert werden kann. Planen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen, müssen Sie Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.