Fördermelder

IBB Wohnungsneubaufonds ? Soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin

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Worum es geht

Wenn Sie Geschosswohnungen errichten oder Bestandsimmobilien aus- oder umbauen, eine Nutzung hin zu Wohnraum ändern oder eine neu zu errichtende Immobilie kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte mit Investitionsort in Berlin. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für den Bezug der Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich. Wohnungen, die nach den Fördermodellen 2 bis 4 errichtet wurden, können an Wohnungssuchende vermietet werden, die die Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) je nach Fördermodul um mehr als 80 bis zu 120 Prozent überschreiten. Sie sind einer Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren verpflichtet. Die Frist beginnt ab der mittleren Bezugsfertigkeit der geförderten Wohnungen. Es gelten Vorgaben bezüglich der Gesamtfläche der Wohnungen und der Anzahl der Zimmer je Wohnung, die zu beachten sind. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens sichern. Dazu gehört auch ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten. Normalerweise darf ein förderfähiges Bauvorhaben nicht den Abriss anderer Wohngebäude bedingen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.