IBB WEG-Finanzierung ? Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
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Berlin · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen am Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen grundsätzlich bankübliche Sicherheiten nachweisen. Bis zu einer Darlehenshöhe von EUR 50.000 müssen Sie die Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht eintragen lassen. Von einer Förderung ausgeschlossen sind die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.