Fördermelder

IB.SH Mikrokredit

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten 5 Jahren nach Gründung.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal 5 Jahre zurückliegen. Spätestens innerhalb des 2. vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben. Antragstellende müssen die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation besitzen. Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen. Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.