Fördermelder

IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Das IB.SH Betriebsmitteldarlehen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein. Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von weniger als EUR 500 Millionen. Das Betriebsmitteldarlehen der IB.SH wird Ihnen unterstützend gewährt, die IB.SH darf nicht Ihr Kreditgeber mit der höchsten Summe sein. Ihre finanzielle Beteiligung an dem Vorhaben ist angemessen. Sie lassen das Darlehen banküblich bei Ihrer Hausbank besichern. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sowie Ablösung von Bankverbindlichkeiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.