Fördermelder

IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein Medienprojekt in Sachsen-Anhalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und in der Medienwirtschaft tätig sind. Bei Vorhaben zur Zwischenfinanzierung sind auch Produktionsgesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte außerhalb von Sachsen-Anhalt antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung gesichert haben. Ihre wirtschaftliche Lage muss erwarten lassen, dass Sie Ihre Verpflichtung aus dem Finanzierungsvertrag erfüllen können. Als Finanzierungsnehmerin oder Finanzierungsnehmer müssen Sie nachhaltige Rentabilität besitzen. Sind Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer, müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf Dauer anlegen und diese in einem angemessenen Zeitraum zu Ihrem Haupterwerb machen. Planen Sie die Zwischenfinanzierung als Produktionsgesellschaft mit Sitz außerhalb von Sachsen-Anhalt, so muss Ihr Vorhaben dennoch einen angemessenen Effekt auf die Wirtschaft von Sachsen-Anhalt haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.