Fördermelder

HWT Energie und Klimaschutz

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich als Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Fragestellungen zum Klimaschutz im Rahmen einer Kooperation mit Unternehmen befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie sonstige mit selbstständiger Forschung betraute Hochschulmitglieder der Hochschulen des Landes. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Hochschule und Unternehmen müssen Sie die Projekte gemeinsam durchführen. Sie können mit allen unternehmerisch tätigen Gesellschaften oder Personen, ebenso mit Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Verbänden, Institutionen oder Kommunen kooperieren. Sie müssen mit Ihrem Projekt für die schleswig-holsteinische Wirtschaft relevante Fragestellungen bearbeiten. Als Kooperationspartner müssen Sie Ihren Sitz vorrangig in Schleswig-Holstein haben. Die Laufzeit Ihres Projekts muss normalerweise 24 Monate betragen. Sie erhalten keine Firmenförderung sowie keine Förderung für Produktentwicklung oder Auftragsforschung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.