Fördermelder

Hochwasserschutz im Binnenland

Land

Niedersachsen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen für das Binnenland in Bremen oder Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unterhaltungspflichtige an Gewässern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen bei Ihrem Vorhaben die Ziele der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie berücksichtigen. Wird Ihr Vorhaben mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? (GAK) gefördert, müssen Sie ein Hochwasserschutzkonzept vorlegen und Ihr Vorhaben mit den betroffenen Ober- und Unterliegern erörtert haben. Erhalten Sie Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ), müssen Sie mit Ihrer Maßnahme eine nachhaltige Entwicklung des PFEIL-Programmgebietes unter anderem im Zusammenhang mit der Sicherung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials bewirken. Außerdem müssen Sie in diesem Fall Ihre Maßnahme unter Berücksichtigung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft, der Erfordernisse des Umweltschutzes sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchführen. Beachten Sie bitte die Zweckbindungs- beziehungsweise Veräußerungsfristen von 12 Jahren für Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen und von 5 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.