Fördermelder

Hessische Arbeitsmarktförderung

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Arbeitsmarktintegration von Frauen und zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Regelungen der einzelnen Förderangebote enthalten genaue Angaben zur Antragsberechtigung. Grundsätzlich antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Verbände und Vereine, die als Projektträger förderfähige Vorhaben durchführen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Teilnehmende an Ihren Projekten müssen ihren 1. Wohnsitz in Hessen haben. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen. Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Förderangebote.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.