Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen
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Nordrhein-Westfalen · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen und es bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres abschließen können. Ihr Vorhaben muss mindestens EUR 2.000 förderfähige Ausgaben aufweisen. Bei Ihrem Vorhaben begeistern Sie Menschen für lokale und regionale Besonderheiten, ohne dabei andere auszugrenzen. Sie dürfen keine andere öffentliche Förderung erhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.