Hamburger Labelförderung
Land
Hamburg · LandesförderungKultur KreativwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg erhöhen und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Antragsberechtigt sind musikproduzierende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg. Bei Ihrem Unternehmen muss es sich um ein Kleinstunternehmen gemäß KMU -Definition der EU handeln. Ihr Label muss bereits mindestens 2 Veröffentlichungen (Künstleralben/Neuproduktionen) professionell abgewickelt haben. Sie müssen über geeignete Vertriebsstrukturen für einen mindestens bundesweiten Vertrieb verfügen. Mindestens 50 Prozent der Ausgaben Ihres Projekts müssen in Hamburg getätigt werden beziehungsweise an Firmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg gehen. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderentscheidung noch nicht begonnen haben. Von einer Förderung ausgeschlossen sind die Kosten der Herstellung von Tonträgern und Kosten der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ? GEMA.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.