Fördermelder

Hamburg-Kredit Mikro

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Hamburg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie in Ihr gewerbliches Unternehmen in Hamburg investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie dürfen höchstens 50 Mitarbeitende haben und Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme darf 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR ) nicht übersteigen. Sie müssen ein Bestätigungsschreiben eines Kreditinstituts vorlegen, aus dem hervorgeht, dass eine Begleitung des Finanzierungsvorhabens nicht erfolgen kann. Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befindet, unerledigte Negativmerkmale in Auskunfteien über Sie oder Ihr Unternehmen vorliegen, Ihr Unternehmen einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen ist. Nicht antragsberechtigt sind außerdem öffentliche Unternehmen sowie Kreditinstitute und Finanzintermediäre. Für folgende Maßnahmen können Sie keine Förderung erhalten: Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.