Fördermelder

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen oder als kleines oder mittleres Unternehmen Kapital zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss oder den Nachhaltigkeitsbonus als zusätzliche Zinsverbilligung für ein GuW-Darlehen bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt für das GuW-Darlehen sind Existenzgründende und kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe. Antragsberechtigt für die Meistergründungsprämie sind Jungmeisterinen und Jungmeister im Handwerk, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung ein GuW-Darlehen beantragen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihre Investitionen in Baden-Württemberg durch. Als natürliche Person können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie fachlich und kaufmännisch qualifiziert für die unternehmerische Tätigkeit sind, einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und auch aktiv in der Unternehmensführung tätig sind, erworbene Immobilien oder Mobilien im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit vermieten oder verpachten. Als Jungmeisterin und Jungmeister müssen Sie zusätzlich eine Bestätigung der Handwerkskammer vorlegen, dass Sie die handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen. Um den Nachhaltigkeitsbonus zu bekommen, müssen Sie folgende definierten Klimaschutzkriterien erfüllen, die stufenweise aufeinander aufbauen und die perspektivisch in den kommenden Jahren anzupasssen sind: Stufe 1: Sie haben eine CO2 -Bilanz für Ihr Unternehmen erstellt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Treibhausgase, Stufe 2: Sie haben zusätzlich für Ihr Unternehmen ein Reduktionsziel für CO2 und andere Treibhausgase festgelegt und einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung dieser Ziele erstellt. Externe Sachverständige müssen Ihnen die Einhaltung dieser Klimaschutzkriterien schriftlich bestätigen. Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben, Sanierungsfälle, stille Beteiligungen, wohnwirtschaftliche Vorhaben, Vorhaben in der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) sowie in der Fischerei und Aquakultur (Primärproduktion), Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU .

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.